Fragen & Antworten

  • Wie ist der Ablauf einer Psychotherapie?

    1. Erstgespräch und probatorische Sitzungen (max. 5 zu je 50 min Dauer) 


    Hier können Sie Ihr Anliegen schildern, Fragen zur Psychotherapie stellen und Prüfen, ob Sie sich bei uns wohlfühlen und sich eine Zusammenarbeit vorstellen können. Unsererseits erfolgt eine Anamneseerhebung und psychologische Diagnostik um Sie als Person kennenzulernen und Ihre Beschwerden mit Fachexpertise einzuschätzen zu können um einen individuellen Behandlungsplan festzulegen.


    2. Antrag auf Kostenübernahme 


    Sie fordern die formalen Antragsunterlagen bei Ihrem Kostenträger an, der Psychotherapeut übernimmt für Sie die komplette, ggf. gutachterpflichtige Antragsstellung. 


    3. Therapeutische Sitzungen


    Die Gesamtdauer der Behandlung richtet sich nach Art und Schwere Ihrer Beschwerden. Eine Kurzzeittherapie dauert 24 Stunden, eine Langzeittherapie 60 (Verhaltenstherapie) bzw. 80 (Tiefenpsychologische Therapie) Stunden. Die Sitzungen finden in der Regel wöchentlich statt und dauern 50 Minuten.


  • Kann ich mich auf die Schweigepflicht verlassen?

    Psychotherapeuten unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Angaben zum Behandlungsverlauf und Inhalte der Therapie dürfen ohne Erlaubnis der Patienten an keine Person oder Institution weitergegeben werden. Etwaige Berichte an mitbehandelnde Ärzte werden nur nach vorheriger Absprache verfasst. Hierzu wird der Therapeut in jedem Einzelfall um eine schriftliche Entbindung von der Schweigepflicht bitten.

  • Was ist zu beachten, wenn ich einen Termin absagen muss?

    Sie können den Sitzungstermin ohne aufkommende Kosten bis zu 48 Stunden vor dem geplanten Termin schriftlich per E-Mail absagen und einen neuen Termin vereinbaren. 


    Bei Terminabsage innerhalb von 48 Stunden oder einem unentschuldigten Nichterscheinen wird ein sogenanntes Ausfallhonorar erhoben, welches den Verdienstausfall der Behandler ersetzt. Das Ausfallhonorar in Höhe von 100 € wird von der Krankenkasse nicht erstattet, so dass wir im beidseitigen Interesse eine frühzeitige Terminstornierung empfehlen.

  • Welche Kosten für eine Behandlung bei Ihnen kommen auf mich zu?

    Psychotherapeutische Leistungen für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte

    Die Vergütung unserer gesamten psychotherapeutischen Leistungen richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) bzw. Ärzte (GOÄ). Die Abrechnung erfolgt je nach Komplexität und Zeitaufwand zum 2,8 – 3,5-fachen Satz.


    Die Beihilfe und die privaten Krankenversicherungen erstatten in der Regel die vollen Kosten bei Vorliegen einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung.


    Psychotherapeutische Leistungen für Selbstzahler 

    Die Kosten der Psychotherapie können zu oben genannten Konditionen selbst getragen werden. Eine Psychotherapie kann ohne Formalitäten zeitnah begonnen werden. Ihre Krankenversicherung erhält hierbei keine Informationen über die Inanspruchnahme einer Psychotherapie.


    Coaching, Beratung & Teamsupervision

    Coaching, Beratung sowie Teamsupervision gelten nicht als Heilbehandlungen und werden nicht von der Krankenkasse übernommen.  Für eine 45-minütige Einzelsitzung berechnen wir 200 Euro zzgl. MwSt. Bei Inanspruchnahme eines beruflichen Coachings sowie Teamsupervision ist ggf. eine steuerliche Absetzbarkeit gegeben. 


    Paarberatung und Paartherapie

    Die Kosten für Paarberatung und Paartherapie werden leider nicht von den Krankenversicherungen übernommen. Die Vergütung beträgt 150 Euro pro Stunde (60 min) bzw. 220 Euro (90-min-Sitzung).


    Einzel- und Gruppensupervision

    Das Honorar für Einzelsupervision für Auszubildende oder Kollegen beträgt 120 Euro je 45 Minuten. Das Honorar für Gruppensupervision variiert je nach Anzahl der Gruppenteilnehmer und ist individuell zu vereinbaren. Beide Honorare sind nicht mehrwertsteuerpflichtig.

  • Welche Vorteile habe ich, wenn ich die Psychotherapie selber zahle?

    Als Vorteile, die Kosten für eine Psychotherapie selbst zu bezahlen, sind zu benennen:


    Hilfesuchende erhalten in der Regel sofort einen Therapieplatz, da sie nicht auf die Bewilligung der Krankenkasse warten müssen.


    Ein Start der Therapie wird nicht durch formale Vorgaben und Bürokratie erschwert.


    Die Krankenkasse erhält keine Meldung der Therapie oder Diagnose. Dies ist möglicherweise für den Abschluss weiterer Versicherungen vorteilhaft.


    Es besteht freie Methodenwahl für den Hilfesuchenden.


    Die Dauer (50, 60 oder 90 min), Frequenz sowie das Setting (vor Ort, online, telefonisch, via chat) der Therapiesitzungen kann frei gewählt werden. Dies ermöglicht maximale Flexibilität.


    Die Kosten für selbstzahlende Behandlungen sind als außergewöhnliche Belastungen auch steuerlich absetzbar.


Es ist nicht gesagt, dass es besser wird, wenn es anders wird. Wenn es aber besser werden soll, muss es anders werden.“


– Georg Christoph Lichtenberg –

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